Beilegung von Streitfällen

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Für den Fall, dass sich die Anwendung der vorliegenden AGB als schwierig erweist, behalten der Kunde und Newpharma sich die Möglichkeit vor, eine gütliche Lösung zu suchen, bevor sie ein Gerichtsverfahren anstrengen.

Newpharma kann keinem außergerichtlichen Schiedsgerichtsverfahren für Beschwerden und Streitfälle unterworfen werden. Der Kunde darf allerdings jeden bestehenden Mediationsdienst einschalten, der dazu befugt ist, über einen Streitfall mit Newpharma zu befinden.

 

Der Kunde kann diese Instanz selbstverständlich einschalten.

  • Kommen der Kunde und Newpharma zu keiner gütlichen Einigung, ist Lüttich (Belgien) der alleinige Gerichtsstand für Streitfälle in Zusammenhang mit der Gültigkeit, Auslegung, Erfüllung, Nichterfüllung, Aussetzung oder Kündigung der vorliegenden AGB, ungeachtet der Lieferadresse der Produkte oder des Wohnsitzes beziehungsweise Erfüllungsortes des Kunden.

Die Verträge und alle Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und Newpharma unterstehen belgischem Recht.

Die hiermit getroffene Wahl der belgischen Gesetzgebung als anwendbarem Recht und des Gerichtsstands Lüttich (Belgien) gilt gegenüber dem Kunden jeweils unbeschadet der Anwendung der zwingenden Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat, falls diese Vorschriften einen höheren Schutz als die belgischen Vorschriften bieten, und unbeschadet der Zuständigkeit eines anderen Gerichts nach geltendem EU-Recht.

 

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